Das FGH Prüflabor bietet für Planer & Betreiber seine Leistungen in den folgenden Bereichen an:
Oberschwingungsnachvermessung
Gemäß aktuell gültiger Netzanschlussregeln können Erzeugungsanlagen unter gewissen Bedingungen auch dann zertifiziert und in Betrieb genommen werden, wenn rein rechnerisch Überschreitungen der zulässigen Oberschwingungsstrompegel ermittelt wurden. In diesem Fall ist innerhalb einer Frist von 6 bis 12 Monaten (je nach Regelung in der für den Netzanschluss jeweils maßgeblichen Netzanschlussregel) ein messtechnischer Konformitätsnachweis zu erbringen. Für die schnelle Durchführung und Auswertung dieser anspruchsvollen Messung gemäß den Vorschriften der FGW-TR3 an Ihrer Erzeugungsanlage stehen Ihnen unsere hochqualifizierten und erfahrenen Prüfingenieure gerne zur Verfügung.
Power Quality Vermessung
Das Prüflabor der FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH bietet Messungen und Tests der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen gemäß FGW-TR3 an. Insbesondere werden die Bereiche Netzverträglichkeit und Regelfähigkeit abgedeckt. Für die schnelle Durchführung und Auswertung dieser anspruchsvollen Messung gemäß den Vorschriften der FGW-TR3 an Ihrer Erzeugungsanlage stehen Ihnen unsere hochqualifizierten und erfahrenen Prüfingenieure gerne zur Verfügung.