Für den Erhalt der Einspeisevergütung ihrer Windparks müssen deren Betreiber regelmäßig die Standortgüte der Windenergieeinheiten durch ein akkreditiertes Prüflabor bestimmen lassen. Im Anschluss muss der Bericht binnen 4 Monaten beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden. Je nach Ergebnis des Berichtes kann sich die Höhe der Einspeisevergütung verändern.
Grundlage für die Berechnungen sind Betriebsdaten der Windenergieanlagen, wie beispielsweise Statusinformationen der verbauten Erzeugungseinheiten, Genehmigungsauflagen, Einspeisezählerdaten etc. Damit wird in einem Verfahren nach FGW TR10 die generelle Anlagenverfügbarkeit für den zu betrachtenden Zeitraum ermittelt.
Sie benötigen einen Ausweis der Standortgüte Ihrer Windenergieanlage nach FGW TR10? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unser Angebotsspektrum:
- Initialer Datencheck (Vollständigkeitsprüfung der Daten)
- Wiederkehrende Prüfung der Standortgüte alle 5 Jahre
- Zwischenauswertungen zur besseren Prognose für mögliche Rückstellungen