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Schutzprüfung

Schutzprüfung

Zur vollständigen Prüfung Ihrer Erzeugungsanlagen gehört neben der Zertifizierung und Konformitätserklärung auch eine Schutzprüfung. Die Schutzprüfung ist nicht nur verpflichtender Bestandteil eines Inbetriebnahmeprotokolls, sondern stellt vor allem die Sicherheit Ihrer Erzeugungsanlage sicher. Schutzprüfungen müssen sowohl an der Anlage selbst als auch am Netzverknüpfungspunkt durchgeführt werden. Bei der gleichzeitigen Durchführung von Schutzprüfung und Konformitätserklärung lassen sich wertvolle Synergieeffekte erzielen. Gerne unterbreiten wir Ihnen dazu ein entsprechendes Angebot.

Ohne Schutzprüfung keine endgültige Netzanschlusszusage

Netzschutzprüfungen nach VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 sind notwendiger Bestandteil der Inbetriebsetzung von Windenergieanlagen, Solarparks, BHKW oder allgemein dezentralen Erzeugungsanlagen und somit auch ausschlaggebend für eine endgültige Netzanschlusszusage und anschließende Vergütungszahlung. Schutzprüfungen gewährleisten die Umsetzung der Anforderungen des Netzbetreibers und die korrekte Funktionalität der Schutzeinrichtungen an der Erzeugungseinheit und dem Netzverknüpfungspunkt. Nach den seit 2018 gültigen VDE-Anwendungsregeln muss diese Überprüfung in einem 4-Jahres-Zyklus wiederholt werden.

(Wiederholungs-) Schutzprüfung

Die zyklische Überprüfung der Schutzsysteme auf Erzeugungseinheiten- und Erzeugungsanlagen-Ebene ist seit 2003 (Leitfaden für digitale Schutzsysteme) vorgesehen. Im Rahmen des Compliance Monitorings und zur Sicherstellung der Konformität hinsichtlich Vergütungsansprüchen während der gesamten Lebenszeit der Erzeugungsanlage gilt es, Schutzprüfungen in regelmäßigen Abständen (Richtwert: 4 Jahre) durchzuführen. In den seit 2019 gültigen VDE-Anwendungsregeln wird die Vorgabe zur regelmäßigen Überprüfung noch verbindlicher gefasst.

Unsere Mitarbeiter verfügen über großes Know-how zu den verschiedenen Anlagentypen, das u.a. durch herstellerspezifische Schulungen regelmäßig aufgefrischt wird. Zudem haben wir als Exklusiv-Partner die Möglichkeit zur alleinigen Durchführung der Schutzprüfung bei einigen Herstellern aus den Bereichen Windenergie, Photovoltaik und Verbrennungskraftmaschinen.

Durch die Mitarbeit in den DKE-Gremien tragen wir als Verfasser der Prüfrichtlinien zu deren Ausgestaltung und Ausarbeitung bei. Hierdurch verfügt die FGH über Wissen aus erster Hand und garantiert beim Compliance Monitoring die hohe Qualität der praktischen Umsetzung.

Unser Angebotsspektrum:

  • Prüfung von UMZ-, Erdschluss-, Entkupplungs- und QU-Schutz
  • Prüfung von weiteren Schutzfunktionen
  • Parametrierung von Schutzgeräten

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Bünger

Dipl.-Wirt.-Ing. Jenny Bünger
Dipl.-Wirt.-Ing. Jenny Bünger
Leitung
Inspektionsstelle
+49 241 997857-248
+49 151 5776 2420
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